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Rechtsfragen

Wann greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – und wann nicht? Unsere Fachleute beantworten zentrale Rechtsfragen aus dem Schulalltag.

Wer ist bei einer Schulveranstaltung versichert?

Wer ist bei einer Schulveranstaltung versichert?

Ob Sommerfest oder Abiball: Grundsätzlich sind Beteiligte einer Schulveranstaltung versichert – doch es gibt Ausnahmen, erläutert Jörg Zervas.
Das Praktikum muss verpflichtend sein

Das Praktikum muss verpflichtend sein

Was für den Versicherungsschutz bei Schulpraktika gilt, erläutert Achim Heissel von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern.
Alle Beteiligten sind versichert

Alle Beteiligten sind versichert

Interview mit Jörg Zervas von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zum Versicherungsschutz beim Transport bei Klassenausflügen.
Aufsichtspflicht verletzt?

Aufsichtspflicht verletzt?

Fragen zur Haftung in Schulpausen beantwortet Judith Häusler, Leiterin der Rechtsabteilung der Unfallkasse Berlin.
Sofort behandeln lassen

Sofort behandeln lassen

Zahnverletzungen kommen bei Schülerinnen und Schülern laut Unfallversicherung nicht selten vor und sollten gemeldet und behandelt werden.
Egal ob mit dem Fahrrad, zu Fuß oder auf dem Skateboard

Egal ob mit dem Fahrrad, zu Fuß oder auf dem Skateboard

Was gilt für den Versicherungsschutz auf dem Schulweg? Tobias Schlager von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen klärt auf.
Geschubst, gehauen, versichert?

Geschubst, gehauen, versichert?

Was gilt für den Versicherungsschutz bei schulischen Raufereien? Klaus Hendrik Potthoff von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) klärt auf.
Keine Angst vor Haftungsfragen

Keine Angst vor Haftungsfragen

Jörg Zervas und Markus Schwan von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz beantworten Fragen zur Organisation und Haftung bei Erste Hilfe in Schulen.
Was gilt für den Ganztag?

Was gilt für den Ganztag?

Wichtiges rund um den Versicherungsschutz im Ganztagsangebot erläutert Jörg Zervas von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.