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Sind Fahrgemeinschaften zur Schule versichert?

Was gilt eigentlich als Fahrgemeinschaft zur Schule – und sind alle Beteiligten dabei versichert? Experte Tobias Schlaeger kennt die Antworten.

Autor/in: Isabel Ehrlich (Raufeld Medien)

Datum: 30.06.2026

Sind Fahrgemeinschaften zur Schule versichert?
© Getty Images/ kate_sept2004

Herr Schlaeger, können Sie zunächst definieren, was mit Fahrgemeinschaften im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung gemeint ist?

Eine solche Fahrgemeinschaft dient dem Ziel der Beteiligten, zur versicherten Tätigkeit zu kommen – also zum Arbeitsplatz, zur Kita oder zur Schule. Per Definition muss dafür ein gemeinsames Fahrzeug genutzt werden. Ob das ein Auto ist, ein Motorrad oder ein Lastenrad, ist unerheblich. Zwei Personen, die nebeneinander auf je einem Fahrrad zur Schule fahren, sind keine Fahrgemeinschaft im Sinne des Versicherungsschutzes.

Porträt von Tobias Schlaeger
Tobias Schlaeger
Bereichsleitung Grundsatz, Dezernat Rehabilitation und Entschädigung, Recht, Regress der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Sind alle Beteiligten solcher Fahrgemeinschaften zur Schule versichert?

Grundsätzlich ja – wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist nur dann der Fall, wenn wirklich alle Beteiligten auf dem Weg zur Schule oder zu ihrem Arbeitsplatz sind, also zum Kreis der Versicherten und Beschäftigten gehören. Das können mehrere Lehrkräfte oder Schülerinnen und Schüler sein, die zusammen zum Unterricht fahren. Versichert sind auch Eltern oder andere Personen, die Kinder zur Schule bringen und danach direkt zu ihrem Arbeitsplatz weiterfahren. Fährt jedoch eine Person mit, die schulfrei oder Urlaub hat und somit selbst keine versicherte Tätigkeit ansteuert, ist diese nicht versichert.

Versicherungsschutz greift nicht bei privaten Umwegen

Wer für seine Fahrgemeinschaft andere zuhause abholt, muss oft Umwege fahren und weicht somit vom direkten Schulweg ab. Bleibt der Versicherungsschutz dennoch bestehen?

Ja, Umwege oder Wegverlängerungen sind versichert, wenn sie dazu dienen, an der Fahrgemeinschaft beteiligte Personen abzuholen. Geht es danach auf unmittelbarem Weg weiter zur Schule, bleibt die Fahrt versichert. Wird aber beispielsweise ein Zwischenstopp eingelegt, um Brötchen zu kaufen, gilt das als privater, nicht versicherter Umweg. Der Versicherungsschutz greift dann erst wieder, wenn die Fahrgemeinschaft zurück auf dem Weg zur Schule beziehungsweise zu weiteren Mitfahrenden ist.

Zum Weiterlesen:

Wie sieht es bei einem Schulausflug aus – sind die Transporte der Schülerinnen und Schüler von A nach B versichert? Hier gibt es die Antworten.

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