Wer ist bei einer Schulveranstaltung versichert?
Sommerfest, Abiball oder Klassenfahrt: In welchen Fällen sind Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern bei schulischen Veranstaltungen versichert – und in welchen nicht? Jörg Zervas klärt auf.
Autor/in: Julia Frese (Raufeld Medien)
Datum: 09.03.2026
Herr Zervas, wann spricht man von einer schulischen Veranstaltung?
Immer dann, wenn die Veranstaltung im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule stattfindet. Das bedeutet im Wesentlichen, dass die Schule diese Veranstaltung oder Maßnahme plant, organisiert, durchführt und beaufsichtigt.
Und bei einer solchen Schulveranstaltung sind Schülerinnen und Schüler unfallversichert?
Ja, alle Beteiligten einer solchen Veranstaltung sind unfallversichert.
Also auch Lehrkräfte und Eltern, die bei solchen Veranstaltungen mithelfen?
Genau. Nicht jedoch wenn sie die schulische Veranstaltung verlassen, etwa um zwischendurch private Einkäufe zu erledigen.
Muss die Veranstaltung in schulischen Räumen stattfinden?
Eine Abiturfeier kann auch in der Stadthalle stattfinden. Solange die Schule sie organisiert hat, gilt auch dann der Versicherungsschutz für alle Beteiligten. Auch Klassenfahrten oder Schulausflüge gelten somit als schulische Veranstaltungen.
Aufsicht und Alkoholkonsum können Versicherungsschutz beeinflussen
Bis wohin reicht der Versicherungsschutz?
Das ist vom Einzelfall abhängig. Findet die Feier auf dem Schulgelände statt, erlischt der Versicherungsschutz, sobald die Beteiligten das Gelände verlassen. Auf Klassenfahrten gilt: Während des offiziellen Teils, den die Lehrkräfte beaufsichtigen, greift der Versicherungsschutz. Wenn abends in der Jugendherberge noch ohne die Lehrkräfte ferngesehen oder Tischtennis gespielt wird und sich dabei jemand verletzt, dann gilt der Schutz nicht mehr. Anders sieht es wiederum aus, wenn die Verletzung durch gruppendynamisches Verhalten entsteht, also der oder die Jugendliche ohne Zutun der Gruppe nicht in die Unfallsituation geraten wäre – etwa im Fall von Mutproben.
Greift der Versicherungsschutz auch, wenn Alkohol im Spiel ist?
Da kommt es darauf an, ob der Unfall maßgeblich durch den Alkoholkonsum verursacht wurde oder durch andere Faktoren. Ist jemand gestürzt, weil er zu betrunken war? Oder lag ein Kabel im Weg, das auch sonst zum Sturz hätte führen können? Lag es am Alkohol, greift der Versicherungsschutz nicht.