Klassenfahrt sicher und durchdacht planen
Wenn Lehrkräfte eine Klassenfahrt planen, braucht es Regeln und gute Vorbereitung. Hilfreich ist eine pädagogische Gefährdungsbeurteilung.
Autorin: Judith Hyams (Redaktion raufeld)
Bild: Eine Klassenfahrt mit Jugendlichen macht bestenfalls Lehrkräften und Schülerschaft Spaß. Für einen sicheren Ablauf braucht es aber klare Regeln. © SolStock/ E+/ Getty Images
Datum: 03.02.2026
- Bei der Planung von Schulfahrten hilft eine Gefährdungsbeurteilung
- Zentral sind klare Regeln und die Einhaltung der Aufsichtspflicht
- Ausnahmen von der Aufsichtspflicht vorab schriftlich vereinbaren!
Neues erfahren, Eindrücke sammeln: Aus pädagogischer Sicht sind Klassen- und Kursfahrten für ältere Kinder und Jugendliche Gold wert. Für Lehrkräfte und andere Begleitpersonen kann die gemeinsame Reise auch eine Herausforderung sein. Doch wird eine Klassenfahrt durchdacht geplant und werden klare Regeln aufgestellt, lassen sich Risiken deutlich reduzieren.
Vor der Klassenfahrt: Vier zentrale Punkte klären
Zentral ist zunächst die Vorbereitung – egal ob es in eine Großstadt geht oder zum Wandern in den Harz: „Es ist wichtig, dass man sich vorher klarmacht, was auf einen zukommt“, sagt Mario Jansen. Der Präventionsberater beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) nennt vier Punkte, die Lehrkräfte im Vorfeld klären sollten.
Zentral ist die Frage, was grundsätzlich unternommen werden soll. Die besonderen Herausforderungen des Zielorts müssen berücksichtigt werden. Auch die Gruppendynamik spielt eine Rolle – etwa, ob die Mitreisenden eher zuverlässig oder experimentierfreudig sind oder ob es Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen gibt. Und natürlich ist auch entscheidend, wie viele Betreuungspersonen mitreisen und welche Qualifikationen sie mitbringen.
Gefährdungsbeurteilung hilft, Klassenfahrt sicher zu planen
Aus dem Zusammenspiel dieser Faktoren entstehen bestimmte Risiken, für die im Vorfeld individuelle Lösungen gefunden werden sollten, empfiehlt Jansen: „Wenn ich mit einer Gruppe Jugendlicher in ein Fußballstadion gehen will, dann muss ich mir genau überlegen, wie und wo wir wieder zusammenfinden. Ich könnte beispielsweise einen Treffpunkt ausmachen oder sicherstellen, dass wir gar nicht erst auseinandergehen.“
Auch diese pädagogische Gefährdungsbeurteilung hilft bei der sicheren Planung und wird bestenfalls immer im Voraus erstellt. Sie umfasst neben den genannten Faktoren auch mögliche Maßnahmen nach Regelverstößen. Im Idealfall wird sie nach der Fahrt ausgewertet. Wichtig ist: Die Gefährdungsbeurteilung kann nur ein individueller roter Faden sein. Denn nicht nur die Risiken sind von Fall zu Fall unterschiedlich, auch gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Vorgaben, etwa in Bezug auf die Mindestanzahl von Begleitpersonen. Aus den unterschiedlichen Informationen können Lehrkräfte die Leitlinien erstellen, an die sich alle halten müssen.
Gewusst wie: Klassenfahrten rechtlich sicher vorbereiten
- Status klären: Fahrt als offizielle Schulveranstaltung planen und von der Schulleitung genehmigen lassen, dabei Programm, Zeiten, Treffpunkte und Erreichbarkeit sauber dokumentieren. Hierbei hilft die sogenannte pädagogische Gefährdungsbeurteilung.
- Begleitpersonen: Neben Lehrkräften können geeignete weitere Personen (z. B. Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler) beauftragt werden. Teile der Aufsicht sind delegierbar, die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bei der Fahrtenleitung bzw. der Schule.
- Vorbereitung und Eltern-Einverständnis: Unterweisung der Klasse zu Regeln, Treffpunkten, Gruppenbildung, Verhalten im Straßenverkehr (beim Wandern, am Wasser etc.), Notfallabläufen.
Elterninformationen sowie transparente Kostenübersichten vorab bereitstellen, Einverständniserklärungen einholen. - Erste Hilfe sicherstellen: Schulen müssen eine wirksame Erste Hilfe gewährleisten. Ausreichend qualifizierte Ersthelfende und eine mobile Erste-Hilfe- Ausstattung gehören dazu.
- Jugendschutz: Hier gelten die landesspezifischen jugendschutzrechtlichen Vorgaben für die Schulen. In Sachen Alkohol und Nikotin darf die Schule strenger reglementieren als das Gesetz.
- Aufsichtspflicht bei Klassenfahrten: Die Aufsicht orientiert sich am Alter und der Reife der Schülerinnen und Schüler, an der jeweiligen Gefahrenlage sowie dem Ort bzw. an der Aktivität. Sie ist präventiv, aktiv und kontinuierlich durchzuführen. Kontinuierlich heißt, die Schülerinnen und Schüler müssen sich beobachtet fühlen, also damit rechnen, dass jederzeit jemand kommen kann.
- Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung: Schülerinnen und Schüler sind bei Schulveranstaltungen gesetzlich unfallversichert. Dabei ist entscheidend, dass die Veranstaltung von der Schule organisiert und beaufsichtigt wird. Haftung: In der Regel haften der Staat bzw. der Dienstherr. Lehrkräfte oder begleitende Personen haften nur in den äußerst seltenen Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Auf jeder Klassenfahrt: Klare Regeln zu Rauschmitteln
Ein besonders heikles Thema ist der Konsum von Alkohol und Cannabis. In vielen Bundesländern sind Rauschmittel auf Klassenfahrten sowieso verboten. Zusätzlich sollten Lehrkräfte vorab klare Regeln kommunizieren, sagt Mario Jansen: „Ziel ist es, Überforderungen für die Betreuenden zu vermeiden – etwa, indem ein Krankenhausaufenthalt durch Alkoholmissbrauch unbedingt vermieden wird.“
„Spätestens, wenn ich Zweifel habe, ob ich die Aufsichtspflicht noch leisten kann, muss ich etwas unternehmen.“
Doch was tun, wenn Regeln gebrochen werden? Hier gibt es kein generelles Rezept, sagt Jansen: „Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Kernfrage ist: Traue ich mir die Beaufsichtigung noch zu? Spätestens, wenn ich Zweifel habe, ob ich das noch leisten kann, muss ich etwas unternehmen.“ Ob zunächst die Erziehungsberechtigten informiert werden oder die Person sogar nach Hause geschickt wird, sei immer die Entscheidung der verantwortlichen Lehrkraft.
Checkliste: Was Lehrkräfte auf Klassenfahrten dabeihaben sollten
- Handy mit ausreichendem Guthaben plus Powerbank –
- vorher sollte die Erreichbarkeit im Zielgebiet getestet werden
- Die Notruf-App „nora“ (ermöglicht in Deutschland Notrufe ohne Sprechen, Standort wird übermittelt)
- Telefonliste mit der Unterkunft, dem nächsten Krankenhaus, dem Giftnotruf sowie Taxizentralen
- Teilnehmendenliste mit Notfallkontakten, Infos zu Allergien/ Medikationen;
- Wichtig: Info, wo Medikamente im Notfall zu finden sind (Betroffene, Lehrkraft?)
- Erste-Hilfe-Set für Wandertage mit Kältekompresse, Rettungsdecke, Einmalhandschuhen
- Bei Aktivitäten mit besonderem Risiko: passende Zusatzmittel (z. B. Blasenpflaster, Signalpfeife etc.)
Zum Weiterlesen: DGUV Information „Erste Hilfe in Schulen“
Aufsichtspflicht bei Klassenfahrten: Vorgaben und Ausnahmen
„Freizeit als solche gibt es im Grunde gar nicht. Auch wenn die Schülerschaft auf Klassenfahrten freie Zeit hat, muss eine Aufsichtsperson anwesend oder in der Nähe sein. Die Lehrkraft ist verpflichtet, stets den Überblick zu haben und erreichbar zu sein“, sagt Jansen.
Gleichzeitig ist wichtig, dass die Aufsichtspflicht für die Begleitpersonen zumutbar bleibt – nachts, wenn alles ruhig ist, müssen sie nicht aufstehen und kontrollieren.
Eine Ausnahme der Aufsichtspflicht kann dann bestehen, wenn die Erziehungsberechtigten unterschrieben haben, dass die Jugendlichen zeitlich und örtlich begrenzt allein unterwegs sein dürfen – etwa, wenn sie nach dem Museum noch shoppen wollen. Damit wird es eine private Tätigkeit. Doch auch dann müssen klare Regeln gelten, sagt Jansen: „Es empfiehlt sich, vorab klarzustellen, dass etwa Alkoholkonsum auch in der unbeaufsichtigten Freizeit untersagt ist.“
Zum Weiterlesen
Mehr Tipps und Empfehlungen in der DGUV Information „Mit der Schulklasse sicher unterwegs“