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Sind Ehrenämter in der Schule versichert?

Ob beim Sommerfest oder bei einem Ausflug: Schulen greifen gern auf die Hilfe Ehrenamtlicher zurück. Doch wie steht es dabei um den Versicherungsschutz?

Autor/in: Julia Frese

Datum: 09.10.2026

Sind Ehrenämter in der Schule versichert?
© kali9/iStock / Getty Images Plus via Getty Images

Herr Heissel, welche ehrenamtlichen Tätigkeiten an Schulen fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Im Prinzip kann für jede Person, die ein Ehrenamt an einer Schule übernimmt, Unfallversicherungsschutz bestehen: Für Eltern von Schulkindern, die sich an schulischen Veranstaltungen beteiligen, Elterntransport von anderen Kindern bei Schulausflügen, ergänzende Aufsicht oder Hilfe bei Aufbau und Betreuung eines Schulfests. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler selbst, die ein Amt an der Schule übernehmen sowie externe Personen, die zum Beispiel eine Arbeitsgruppe, eine AG, anbieten.

Achim Heissel von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern
Achim Heissel
Referent Rehabilitation und Entschädigung, Kommunale Unfallversicherung Bayern

Gibt es spezielle Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen? Ja, die wichtigste Grundvoraussetzung ist, dass die Tätigkeit unentgeltlich erfolgt. Eine kleine Aufwandsentschädigung ist in Ordnung, aber es darf kein Geld für die eigentliche Tätigkeit fließen, sonst ist es kein Ehrenamt mehr. Zudem muss die Tätigkeit in Kenntnis und mit Zustimmung oder auf Veranlassung der Schule passieren.

Muss die Schule die ehrenamtlich Helfenden bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden? Nein, man muss Ehrenamtliche nicht bei der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft anmelden, da sie kraft Gesetzes versichert sind. Die Beiträge werden über die Träger der Schulen abgegolten.

Was muss die Schule im Schadensfall tun? Im Schadensfall sollte die Schule eine Unfallanzeige aufgeben. Entscheidend ist dabei, dass die Beauftragung der ehrenamtlichen Person durch die Schule in irgendeiner Form nachvollziehbar ist. Eine feste Form ist dafür nicht vorgeschrieben – hilfreich ist aber ein schriftliches Dokument, wie eine E-Mail oder eine Helfendenliste.
Sind bei ehrenamtlichen Tätigkeiten auch Wegeunfälle versichert? Ja, Unfälle auf dem Weg zum Ehrenamt und wieder nach Hause sind grundsätzlich versichert. Dabei ist es wichtig, dass es sich um den unmittelbaren Weg zur Ausübung des Ehrenamtes handelt.

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Wie sieht es bei einer Fahrgemeinschaft aus – in welchen Fällen ist der Transport von Personen im Schulkontext versichert? Hier gibt es Antworten.

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