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Prävention

Wie kann Erste Hilfe an Schulen organisiert werden?

Eine Frage an Christian Amman, Referent Bildung und Gesundheit der DGUV.

Autor/in: Isabel Ehrlich (Raufeld Medien)

Datum: 26.03.2026

Wie kann Erste Hilfe an Schulen organisiert werden?
© raufeld

Unfälle passieren – leider auch im Schulalltag. Umso wichtiger ist es, dass Schulen das Thema Erste Hilfe im Blick haben. Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII muss für Schülerinnen und Schüler eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt werden. Dafür braucht es sachliche, personelle und organisatorische Voraussetzungen.

Diese Voraussetzungen braucht es für Erste Hilfe an Schulen

Zu den sachlichen Voraussetzungen zählen unter anderem Meldeeinrichtungen und ein Erste-Hilfe-Raum, zu den personellen gehört etwa die Anzahl der Ersthelfenden. Organisatorisch müssen Zuständigkeiten, Unterweisungen und die Dokumentation geregelt sein.

Ganz zentral: Lehrkräfte zu Ersthelfenden ausbilden

Verantwortlich für die Organisation der Ersten Hilfe ist die Schulleitung, und zwar bei allen schulischen Veranstaltungen. Hierzu zählen neben dem klassischen Unterricht auch Ganztagsangebote oder Ausflüge. Jede Lehrkraft sollte in Erster Hilfe aus- beziehungsweise fortgebildet sein – entsprechend den Empfehlungen der DGUV alle zwei Jahre, mit einem Umfang von jeweils neun Unterrichtseinheiten.

Auskunft dazu gibt der zuständige Unfallversicherungsträger. Grundsätzlich sind länderspezifische Regelungen zu berücksichtigen.

Zum Weiterlesen

Die DGUV Information „Erste Hilfe an Schulen“ liefert alle relevanten Vorgaben und Impulse für die Praxis.

 

Mission Erste Hilfe: Lesen Sie im pluspunkt, wie der Leiter eines Schulsanitätsdienstes auch Schülerinnen und Schüler für das Thema begeistert.

 

Schnell Erste Hilfe leisten bei einem Insektenstich – darauf kommt es an, vor allem bei einer Allergie.

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