Sicher und gesund arbeiten als Integrationsassistenz
Integrationsassistenzen tragen in Bildungseinrichtungen maßgeblich dazu bei, dass Inklusion gelingt. Eine Broschüre der DGUV erläutert die verschiedenen Einsatzbereiche sowie Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Autor/in: Redaktion (Raufeld Medien)
Datum: 16.09.2026
Schulbegleitung, Integrationsbegleitung, Arbeitsassistenz: Es gibt verschiedene Bezeichnungen für Menschen, die als Integrationsassistenz tätig sind. Gemeint sind Personen, die Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, Behinderungen oder besonderem Förderbedarf in ihren jeweiligen Bildungseinrichtungen unterstützend begleiten. Integrationsassistenzen tragen entscheidend dazu bei, dass Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen erfolgreich am Unterricht und am Schulalltag teilnehmen können – ihre Tätigkeit ist somit zentral für gelingende Inklusion.
Einsatzmöglichkeiten für eine Integrationsassistenz
Doch welche Herausforderungen muss eine Integrationsassistenz in der Schule und in anderen Bildungseinrichtungen meistern? Wie werden Gefährdungen bei der Arbeit erkannt und vermieden? Die neue DGUV Information „Sicheres und gesundes Arbeiten als Integrationsassistenzen in Bildungseinrichtungen“ liefert Antworten auf diese und viele weitere Fragen.
Die Publikation beschreibt zunächst die unterschiedlichen Einsatzbereiche von Integrationsassistenzen. In Schulen unterstützen sie Kinder und Jugendliche beispielsweise:
- im Unterricht
- beim Wechsel der Klassenräume
- beim Sport- und Schwimmunterricht
Je nach Unterstützungsbedarf begleiten sie außerdem:
- beim Essen
- bei den Hausaufgaben und in der Nachmittagsbetreuung
- bei Klassenfahrten und Ausflügen
Darüber hinaus erläutert die Broschüre, wer für die Sicherheit und Gesundheit der Integrationsassistenz in der Bildungseinrichtung verantwortlich ist und welche Kostenträger zuständig sind.
Pflichten rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Publikation legt dar, wie die Integrationsassistenz an ihrem Arbeitsplatz eingebunden und geschützt werden muss. Verantwortlich sind die Arbeitgebenden, die etwa Risiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln müssen. Außerdem müssen Arbeitgebende die arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren – sprich, die Pflichtvorsorgen veranlassen und Wunschvorsorgen regelmäßig anbieten. Des Weiteren sind Integrationsassistenzen – wie andere Beschäftigte auch – regelmäßig zu unterweisen und beispielsweise auf Notfälle wie Brände vorzubereiten.
Gefährdungen für Integrationsassistenzen kennen und vermeiden
Je nach Tätigkeit ist die Integrationsassistenz verschiedenen Risiken ausgesetzt. Auch diese erläutert die DGUV Publikation. Zu den möglichen Gefährdungen gehören unter anderem:
- Lärm
- UV-Strahlung
- Rückenbelastung bei Assistenztätigkeiten
- Umgang mit Medizinprodukten
- Gewalt und Belästigung
- Umgang mit Arbeitsmitteln, beispielsweise Sportgeräten oder elektrischen Geräten
- Umgang mit Gefahrstoffen
Wie Verantwortliche die Integrationsassistenz vor diesen Gefährdungen und möglichen Folgen schützen können, auch das vermittelt die Schrift.
Zum Weiterlesen:
Die DGUV Information „Sicheres und gesundes Arbeiten als Integrationsassistenzen in Bildungseinrichtungen“ gibt es hier zum Download.
Erfahren Sie in diesem pluspunkt-Beitrag, wie Podcasts dabei helfen können, an Grundschulen das Thema Inklusion zu vermitteln.