Die aktuelle Ausgabe mit dem Schwerpunkt "Sichere Spielgeräte und Bewegungsflächen" ist da
Jetzt PDF herunterladen
Suche
Beliebte thematische Schlagworte:
Prävention

Das Sicherheits-Einmaleins für Spielgeräte

Damit sich Kinder beim Klettern, Rutschen und Schaukeln nicht schwer verletzen, braucht es sichere Spielgeräte und regelmäßige Kontrollen der Spielbereiche. Das folgende Basiswissen zu den Vorgaben und Abläufen sollten auch Schulleitungen und Lehrkräfte kennen.

Autor/in: Isabel Ehrlich (Raufeld Medien)

Datum: 08.09.2026

Das Sicherheits-Einmaleins für Spielgeräte
Collage: © Roman Ivaschenko/ Adobe Stock, George Pachantouris/ Moment via Getty Images, Sharon Dominick/ Stockbyte via Getty Images

Dreigeteilte Prüfpflicht einhalten:
Essenziell ist eine morgendliche Sichtprüfung durch Lehrkräfte oder den Hausmeister, insbesondere bei externer Nutzung. Es könnten Scherben oder Rückstände von Drogenkonsum zurückgeblieben sein. Circa alle drei Monate erfolgt eine Funktionsprüfung durch qualifizierte Personen, organisiert durch den Sachkostenträger. Jährlich erfolgt eine Prüfung durch eine Spielplatzprüferin oder einen Spielplatzprüfer.

Grundsätzliche Hinweise:
Die sicherheitstechnischen Anforderungen von Spielgeräten definiert die DIN EN 1176. Deren Schutzziele sind klar definiert: Die Normen sollen schwere Verletzungen an Kopf, Gliedmaßen und Sinnesorganen verhindern. Leichte, sportübliche Verletzungen sind dagegen nicht immer zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Kinder sich auf Spielplätzen ausprobieren dürfen und lernen, Risiken einzuschätzen.

Ganz zentral: Schwere Stürze und Fangstellen vermeiden

Fangstellen vermeiden:
In zu kleinen oder zu großen Öffnungen an Spielgeräten können Gliedmaßen, Kopf und Hals hängen bleiben. Schwere Quetschungen oder Strangulation können die Folgen sein. Das Portal „Sichere Schule“ (s. Klicktipp unten) informiert über die Größenvorgaben, etwa an Spielhäusern, Klettergerüsten und Kettengliedern.

Schwere Sturzfolgen vermeiden:
Erhöhte Plattformen brauchen Absturzsicherungen, also Handläufe, Geländer (ab einer Podesthöhe von 1-2 Metern) und Brüstungen (ab einer Podesthöhe von 2 Metern). Zudem muss der Fallschutz passen und darf nicht etwa zu alt/ ausgetrocknet/ beschädigt sein.

Durchdachte Schulhof-Spielgeräte für bewegte Pausen

Durchdachte Schulhof-Spielgeräte für bewegte Pausen

Bewegungsangebot
Prävention

Kennzeichnung:
Jedes Spielplatzgerät braucht eine Plakette mit folgenden Angaben: Name/ Adresse Hersteller, Gerätenummer und Baujahr, Nummer und Datum der angewandten europäischen Norm.

Gefährdungen einschätzen:
Mithilfe der pädagogischen Gefährdungsbeurteilung sollten Schulen Risikobereiche identifizieren (z. B. an Schaukeln) und so die Aufsicht durchdacht gestalten.

Zum Weiterlesen:

Alle Infos zu den Vorgaben für Spielgeräte und Spielplätze liefert das Portal Sichere Schule

Beliebte thematische Schlagworte: