Chronische Krankheiten oder Allergien – wie informiere ich das Kollegium datenschutzkonform?
Eine Frage an Wiebke Simon, Schulgesundheitsfachkraft der Friedrich-Ebert-Schule in Schwalbach am Taunus.
Autor/in: Julia Frese
Datum: 16.10.2026
Gesundheitsdaten von Schülerinnen und Schülern gehören zu den besonders schützenswerten personen-
bezogenen Daten. Deshalb sollten diese Informationen nicht allgemein im Kollegium geteilt, sondern gezielt an die Personen weitergegeben werden, die sie für die Betreuung tatsächlich benötigen. Wichtig ist dabei, dass an jeder Schule klare Zuständigkeiten geregelt sind.
Schulgesundheitsfachkraft kümmert sich um Datenschutz bei Krankheiten
Wenn es eine Schulgesundheitsfachkraft gibt, so kann sie die Erfassung, Dokumentation und Weitergabe koordinieren. Andernfalls sollte im Vorfeld festgelegt werden, wer diese Aufgabe übernimmt. Informationen zu Krankheiten und Allergien sollten vertraulich mit den Sorgeberechtigten besprochen, schriftlich dokumentiert und nur mit entsprechender Einwilligung weitergegeben werden. Dabei sollte transparent sein, welche Informationen an wen und zu welchem Zweck übermittelt werden.
Lehrkräfte brauchen keine vollständigen Diagnosen, sondern konkrete Handlungsinformationen, etwa in Form eines Notfallbogens mit wichtigen Maßnahmen und Ansprechpartnern. Besonders bei Klassenfahrten, Ausflügen oder im Sportunterricht sollten relevante Informationen gezielt mit Verantwortlichen abgestimmt werden.
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