Wann sollten Schulen „hitzefrei“ geben – und was sind Alternativen?
Eine Frage an Markus Schwan, Leitung Fachbereich Aufsichtsdienst Bildungseinrichtungen bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Autor/in: Isabel Ehrlich (Raufeld Medien)
Datum: 22.06.2026
Ob und wann Schulen an heißen Tagen den Betrieb komplett einstellen, dazu gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen. Am Ende entscheidet die Schulleitung. Gerade in Grundschulen mit Ganztagsbetreuung ist es meist nicht ohne Weiteres möglich, alle Kinder mittags nach Hause zu schicken.
Es gibt zudem viele andere Optionen, um die Schulgemeinschaft vor Risiken zu schützen. Ich rate zu rechtzeitiger Vorbereitung – am besten mit einem Hitzeschutzplan und konkreten Schutzmaßnahmen. Dazu können die Nachtauskühlung und das Lüften am Morgen gehören, ebenso rechtzeitige Verschattung der Räume. Auch Ausweichmöglichkeiten für Klassen, deren Räume besonders aufheizen, sollten erörtert werden.
Schutzmaßnahmen und Risiken von Hitze kennen
Zudem müssen alle Lehrkräfte und die Schülerschaft für persönliche Schutzmaßnahmen sensibilisiert sein. Wichtig ist passende Kleidung und es gilt: Trinken, trinken, trinken. Wann immer Lehrkräfte merken, dass die Schülerinnen und Schüler oder sie selbst durch hohe Temperaturen stark beeinträchtigt sind oder gar Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit auftreten, sollten sie reagieren und kühlere Bereiche aufsuchen. Falls alle Maßnahmen nicht ausreichen, kann eine Kürzung der Unterrichtszeiten zugunsten längerer Pausen eine Option sein.
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