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Prävention

Mit dem E-Scooter sicher zur Schule

Fahrten mit elektrischen Rollern machen Spaß – aber Schülerinnen und Schüler sollten für die Risiken sensibilisiert sein. Schon kurze Sicherheitstrainings sind hilfreich.

Autor/in: Judith Hyams (Raufeld Medien)

Datum: 15.06.2026

Mit dem E-Scooter sicher zur Schule
Auch auf dem E-Scooter immer einen Helm tragen: Das sollte Schülerinnen und Schülern unbedint vermittelt werden. © freepik
  • Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern steigt – oft mit schlimmen Verletzungen
  • Schulen sollten Risiken rund um den E-Scooter proaktiv thematisieren
  • Sicherheitstrainings sind an Schulen bisher nicht vorgeschrieben – Lehrkräfte können aber beispielsweise einen Projekttag zum Thema E-Scooter organisieren

Flexibel, schnell und ziemlich „cool“ – viele Schülerinnen und Schüler fahren gerne mit dem E-Scooter zur Schule. Doch wer mit den Elektrorollern unterwegs ist, sollte die Risiken kennen: 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden verzeichnet das Statistische Bundesamt für 2024, das waren 26,7 Prozent mehr als im Vorjahr.

Unfallstatistiken zu E-Scootern verdeutlichen Handlungsbedarf

Tatsächlich sind die Unfälle oft schwerer und vor allem anders geartet als etwa beim Radfahren, erläutert Olivera Gerigk, Referentin für Kinder und Jugendliche beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR): „Häufig werden die Menschen bei Unfällen an Hüfte und Bauch getroffen, das kann schlimme Verletzungen verursachen, die nur langsam heilen.“

Die Statistik zeigt auch, dass 48,6 Prozent der Verunglückten jünger als 25 Jahre waren. Daher betont Olivera Gerigk vom DVR: „Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche verkehrstechnisch wirklich fit zu machen und über die Gefahrenquellen von Fahrten auf E-Scootern aufzuklären. Der beste Ort dafür wäre die Schule, allerdings ist das aus Zeitmangel nicht immer leicht zu bewerkstelligen.“

Sicherheitstrainings an Schulen sind bisher eine Seltenheit

So finden bislang noch keine Unfallpräventions-Seminare zu E-Scootern in Schulen statt. Auch wenn der DVR bereits mit der Kultusministerkonferenz in Verhandlung ist, scheint das Thema derzeit buchstäblich festgefahren, sagt Gerigk: „Während in der Grundschule explizit Stunden für das Fahrradtraining bereitgestellt werden, gibt es in den Sekundarstufen 1 und 2 oft gar keine Kapazitäten mehr. Da wird die Verkehrserziehung angesichts der vollen Lehrpläne zur Nebensache.”

Porträt von Olivera Gerigk vom DVR

„Ich sage den Jugendlichen immer: Was nützt die schönste Frisur, wenn der Kopf kaputt ist?“

Olivera Gerigk
Referentin beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR)

Umso begrüßenswerter ist es, wenn sich Lehrkräfte und Schulen das Thema Verkehrssicherheit vornehmen. Das muss nicht zwingend zeitintensiv sein, sagt Olivera Gerigk: „Selbst ein zweistündiges Briefing kann schon sehr viel bewirken.“ So ließe sich auch mal ein Wander- oder Projekttag zu einem Verkehrserziehungs-Workshop umfunktionieren, der Theorie und Praxis kombiniert, sagt die Expertin: „Das sind wenige Stunden mit großer Wirkung. Und auch wenn viele Jugendliche das erst mal uncool finden, lassen sie sich mit Geduld, Humor und ein paar kreativen Ideen vielleicht ja doch hinter dem Ofen hervorlocken.”

Diese Regeln zu E-Scootern sollten Jugendliche kennen und trainieren

Egal, wie kurz die Zeit ist: Grundlagen der Straßenverkehrsordnung, etwa die Verkehrszeichen und die Frage, wo gefahren werden darf und wo nicht, sollten in jedem Sicherheitstraining vermittelt werden. Ebenso wichtig sind praktische Übungen, insbesondere zum Bremsverhalten bei unterschiedlicher Geschwindigkeit, zum Ausweichen und zum Starten und Absteigen.

Für unter 21-Jährige gilt: Alkohol und Cannabis sind auf E-Scootern tabu, ablenkende Faktoren wie Handys gehören in den Rucksack. Zwar besteht keine Helmpflicht, doch ist ein Kopfschutz unbedingt zu empfehlen, sagt Olivera Gerigk: „Ich sage zu Jugendlichen immer: Was nützt die schönste Frisur, wenn der Kopf kaputt ist?“

Schulwegsicherheit ist planbar

Schulwegsicherheit ist planbar

Schulwegplan
Schulwegunfälle
Verkehrssicherheit

Wer sich dann auf den E-Scooter schwingt, sollte vor jeder Fahrt eine kurze, technische Kontrolle durchführen: Sind die Reifen, Bremsen und Lichtquellen okay, gibt es eine Versicherungsplakette, ist der Lenker stabil? Neben einem Helm empfiehlt sich auch passende Kleidung. Bunte, reflektierende Materialien helfen bei der Sichtbarkeit und feste Schuhe bei einem sicheren Tritt.

Wenn Lehrkräfte das Thema nicht selbst behandeln wollen oder können, gibt es weitere Möglichkeiten: Die Polizei, die Verkehrswacht, der ADAC und manche Jugendverkehrsschulen bieten spezielle Trainings an. So wird das Fahren mit dem E-Scooter sicherer, die Spaßfaktoren bleiben erhalten – und die heilen Knochen auch.

 
Checkliste: Was ist auf dem E-Scooter erlaubt und was nicht?

Mindestalter zum Fahren im öffentlichen Verkehr:

  • 14 Jahre

Wo darf man fahren?

  • E-Scooter müssen Radwege oder Fahrradstreifen nutzen, wenn die vorhanden sind
  • ist kein Radweg vorhanden: Fahrbahn nutzen
  • Gehwege und Fußgänger-zonen sind verboten, außer sie sind ausdrücklich freigegeben

Technische Anforderungen und Versicherung:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: max. 20 km/h

Pflicht:

  • Haftpflichtversicherung mit Versicherungsplakette, Bremsen, Licht, Klingel, Reflektoren
  • ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist Fahren im öffentlichen Verkehr nicht erlaubt

Regeln:

  • für E-Scooter-Fahrende unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt die Alkoholgrenze von 0 Promille
  • für alle anderen gilt wie für Autofahrende 0,5 Promille
  • nur eine Person pro E-Scooter ist erlaubt
  • Handy oder Kopfhörer während der Fahrt vermeiden (Empfehlung)
  • Helme sind dringend empfohlen (wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben)

Zum Weiterlesen:

Bei den Unterrichtsmaterialien im pluspunkt finden Lehrkräfte verschiedene Impulse zur Verkehrserziehung

„Verkehrssicherheit ganzheitlich betrachten“: In diesem Interview erfahren Sie, was die Präventionsexpertin Jördis Hasler Schulen rät

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