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Checkliste Brandschutz
Prävention

Checkliste Brandschutz

Unsere Checkliste nennt die wichtigsten Aufgaben des schulischen Brandschutzes.

Autorin: Sabine Biskup

Bild: Was genau gehört zum schulischen Brandschutz? © Pixel-Shot – stock.adobe.com, mann + maus

Datum: 04.02.2025

  • Der Alarmplan wurde gemeinsam durch die Schule (die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten) den Sachkostenträger und die Feuerwehr erstellt.
  • Im Schulhaus (Eingangshalle, Treppenhaus, Schwarzes Brett) befindet sich ein Aushang nach DIN 14 096, Teil A.
  • Für jede Klasse gibt es einen festen Sammelplatz. Es ist sichergestellt, dass die Vollzähligkeit der Klassen nach der Räumung des Hauses der Schulleitung gemeldet wird.
  • Das Alarmsignal unterscheidet sich deutlich vom täglichen Stunden- und Pausensignal und ist überall laut hörbar.
  • Die jährlich vorgeschriebenen Probealarme werden durchgeführt.
  • Die Übungen werden mit der Feuerwehr abgesprochen.
  • Alle Betroffenen (z.B. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte) werden regelmäßig über das richtige Verhalten bei Feueralarm unterwiesen.
  • Es gibt eine Absprache über die Erledigung von Sonderaufgaben (Überprüfung der Räumung des Hauses, Einweisung der Feuerwehr, Hilfe für Behinderte, Überprüfung der Räumung von Fachräumen, Sonderräumen, Verwaltungsräumen).
  • In den Klassen und in der Lehrerkonferenz findet nach jeder Übung eine „Manöverkritik“ statt.
  • In Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr wurde eine Begehung des Hause durchgeführt.
  • Die Ausgänge der Flucht- und Rettungswege sind während des Schulbetriebs in voller Breite jederzeit von innen zu öffnen. Die Begehbarkeit der Fluchtwege wird regelmäßig überprüft.
  • Brennbare Flüssigkeiten werden nur in Räumen mit Rauchverbot und nur in den zulässigen Mengen sachgerecht aufbewahrt.
  • Die Position der Druckgasflaschen und die Aufbewahrungsorte von Gefahrstoffen werden der Feuerwehr mitgeteilt.
  • Die Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl und gut sichtbar an leicht zugänglichen Stellen angebracht.
  • Die Feuerlöscher werden regelmäßig und fristgemäß auf Funktionstüchtigkeit geprüft.
  • Es gibt Personen in der Schule, die in der Lage sind, die Feuerlöscher im Notfall sofort und fachgerecht zu bedienen.
  • Die Rufnummern von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst/Krankentransport und sowie Ärztinnen und Ärzten sind bei jedem Telefonanschluss angebracht.

Quelle: DGUV Information 202-051 „Feueralarm in der Schule“

Die pluspunkt-Übersicht „Brandschutz“ liefert weitere hilfreiche Informationsangebote zum Thema.

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