So funktioniert die gesetzliche Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler
Wann stehen Schülerinnen und Schüler unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Eine aktualisierte Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) liefert kompakt die zentralen Informationen.
Autor/in: Redaktion Raufeld
Datum: 26.08.2026
Für viele Eltern ist die Unfallversicherung in der Schule ein wichtiges Thema. Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind während des Schulbesuchs automatisch gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz greift in der Regel auch bei Unfällen auf dem direkten Weg zur Schule und nach Hause.
Der Flyer „Sicher und gesund in der Schule – Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler“ richtet sich sowohl an Eltern als auch an Lehrkräfte. Er erläutert die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung und ihrer Träger, der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Darüber hinaus informiert die Publikation über die Leistungen, mit denen Versicherte nach einem Unfall unterstützt werden.
Wann der Versicherungsschutz greift
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler an:
- Grund- und Hauptschulen
- Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen
- Berufs- und Berufsfachschulen
- Förderschulen
- Einrichtungen des zweiten Bildungsweges
Grundsätzlich ist der gesamte Schulbesuch vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Dazu gehören insbesondere:
- der Unterricht
- die Pausen
- die direkten Wege von und zur Schule
- Veranstaltungen, sofern sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen
Weitere Infomationen dazu liefert der Flyer.
Zum Weiterlesen:
Die aktualisierte Publikation „Sicher und gesund in der Schule – Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler“ gibt es hier zum Download.