Neuer Flyer der Rentenversicherung zum Thema Kinderunfälle
Für Eltern von Kindern, die durch Dritte an Körper und Gesundheit geschädigt wurden, hat die Deutsche Rentenversicherung einen neuen Informationsflyer herausgebracht. Darin erfahren Eltern unter anderem, was sie zur Durchsetzung des Schadensersatzanspruches für ihr Kind unternehmen müssen.
Autor/in: Julia Frese
Datum: 30.09.2026
Nach einem Unfall können für ein Kind Nachteile bei der Rente entstehen, wenn es seinen gewünschten Beruf nicht wie geplant erlernen und ausüben kann. Die betroffene Person kann in der Folge weniger Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, es entsteht ein sogenannter Beitragsschaden.
Ein Unfall kann Nachteile bei der Rente bedeuten
Die Deutsche Rentenversicherung bietet in solchen Fällen die Möglichkeit, Nachteile auszugleichen. Dafür müssen Eltern schwere, fremdverschuldete Unfälle oder Gesundheitsschäden ihres Kindes schnellstmöglich melden. Am besten sofort, aber spätestens, wenn das eigene Kind eine versicherungspflichtige Beschäftigung beginnt. Dazu gehören etwa auch Ausbildung, duales Studium oder die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Wichtig ist, dass Eltern zuvor noch keinem abschließenden Vergleich zwischen mit dem Unfallverursacher zugestimmt haben.
Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.