Schnell Erste Hilfe leisten
Der Sommer kommt und mit ihm auch die Bienen, Wespen und Hornissen. Wird eine Schülerin oder ein Schüler gestochen, sollten Lehr- und pädagogische Fachkräfte wissen, was zu tun ist – vor allem, wenn eine Allergie vorliegt.
- Insektenstiche steril versorgen und kühlen
- Bei allergischen Reaktionen sofort Notruf absetzen
- Schulen sollten über bekannte Allergien informiert sein
Auf dem Pausenhof, bei Ausflügen oder beim Warten auf den Bus: Überall können Schülerinnen und Schüler von einem Insekt gestochen werden. Unbemerkt bleibt das in der Regel nicht, Kinder und Jugendliche machen sich meistens direkt laut bemerkbar. Für anwesende Erwachsene heißt es jetzt: erst einmal beruhigen, damit keine Panik aufkommt. Für diese gibt es normalerweise keinen Grund, ist sich Jochen Taubken vom Fachbereich Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sicher. „Die allermeisten Insektenstiche sind glücklicherweise harmlos.“ Wenn keine Allergie vorliegt und sich der Stich nicht im Mund oder Rachen befindet, ist die Behandlung unkompliziert. „Die Einstichstelle sollte steril versorgt und gekühlt werden. Eine lokale Schwellung ist völlig normal“, erklärt der Experte. Es sei außerdem ratsam, Insektenstacheln sofort zu entfernen – eventuell unter Zuhilfenahme einer Pinzette –, damit das Gift nicht weiter in den Körper gelangen kann. Ältere Kinder und Jugendliche können das oft selbst, in allen anderen Fällen sollte eine betreuende Person helfen.
Etwas anders sieht es aus, wenn eine Sensibilisierung auf Allergene des Bienen- oder Wespenstichs vorliegt. „Das sollte idealerweise den Lehrkräften und dem Schulpersonal bekannt sein, damit alle im Notfall richtig reagieren können“, so Jochen Taubken.
Notfallsets helfen
Eine allergische Reaktion kann sich bei einem Stich durch lokale Veränderungen der Hautoberfläche, zum Beispiel Schwellungen und Rötungen, ankündigen. Sollten zusätzlich Atemwegs- und Kreislaufprobleme oder Bewusstlosigkeit auftreten, ist der sofortige Notruf (112) erforderlich. Es gibt Notfallsets, die allergiegefährdete Personen bei sich tragen sollten. Sie enthalten Tabletten und eventuell Autoinjektoren. Das sind fertige Spritzen, die im akuten Fall direkt gesetzt werden können. „Lehrkräfte und das pädagogische Personal müssen sich unbedingt hierzu einweisen lassen, damit sie im Notfall wissen, was zu tun ist“, sagt der Experte. Dabei gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten: Schulen sollten sich für diesen Fall schriftlich absichern und im Vorfeld die Einwilligung der Eltern einholen. Eltern von allergiegefährdeten Kindern sollten eine ärztliche Verordnung mit konkreten Handlungsanweisungen für den Notfall abgeben.
Vorsicht im Mund und Rachen
Bei Bienen- und Wespenstichen im Mund und Rachen ist grundsätzlich Vorsicht geboten – egal ob mit oder ohne Allergie. „Auch hier ist das Kühlen die allererste und wichtigste Sofortmaßnahme, damit sich die lokale Schwellung nicht ausbreitet“, erklärt Jochen Taubken. Eis lutschen, kalte Getränke und kalte Umschläge am Hals helfen, bis der Rettungsdienst vor Ort ist und die Situation medizinisch einschätzen kann. „Wie bei einer Allergie muss man die Situation sehr ernst nehmen und sofort den Notruf absetzen.“
Insektenstiche: Schon gewusst?
Ist ein Hornissenstich gefährlicher als der einer Wespe oder Biene?
Jochen Taubken: Nein. Allerdings ist der Stachel länger und dringt tiefer ein, deshalb wird der Stich häufig als besonders schmerzhaft empfunden. Außerdem ist eine Hornisse größer und wirkt bedrohlicher. Für Menschen, die unter einer Allergie leiden, können Hornissenstiche – genauso wie die einer Wespe oder Biene – allerdings sehr gefährlich sein. Hier muss sofort ein Notruf abgesetzt werden.
Prävention ist bekanntlich die beste Schutzmaßnahme. Wie lassen sich Insektenstiche vermeiden?
Bienen, Hornissen und Wespen lieben süße Getränke und Speisen. Die sollte man deshalb beim Aufenthalt im Freien vermeiden. Ebenso positiv reagieren Insekten auf stark riechende Deos, Parfüms und auffällige Kleidungsfarben. Wenn Insekten in der Nähe sind, sollte man sie nicht wegpusten und schon gar nicht nach ihnen schlagen. Das macht sie aggressiv und angriffslustig. Natürlich hilft auch das Auftragen von Mückenschutzmitteln.
Sind Schülerinnen und Schüler bei einem Insektenstich im schulischen Kontext gesetzlich unfallversichert?
An und für sich gelten Insektenstiche als „Unfälle des täglichen Lebens“, die nicht gesetzlich unfallversichert sind. Doch lässt sich in der Regel nicht nachweisen, dass dem Schüler oder der Schülerin der Unfall mit hoher Wahrscheinlichkeit auch außerhalb der versicherten Tätigkeit – also privat – zu derselben Zeit und in der derselben Art zugestoßen wäre. Darum greift zumeist doch die gesetzliche Unfallversicherung bei Insektenstichen.
Jochen Taubken ist Mitglied im DGUV-Fachbereich „Erste Hilfe“.
MEHR ZUM THEMA ERSTE HILFE BEI INSEKTENSTICHEN
„Handbuch zur Ersten Hilfe“ (DGUV Information 204-007)
www.dguv.de, Webcode: p204007
„Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (DGUV Information 204-008)
www.dguv.de, Webcode: p204008
„Zeckenstich – Was tun?“ (Fachbereich Aktuell FBBE-001)
www.dguv.de, Webcode: p021647