Ja. Eigentlich ist es Privatsache, wenn die Schülerinnen und Schüler in der Schule etwas essen oder trinken. Diesen in der juristischen Fachsprache korrekt zu bezeichnenden „eigenwirtschaftlichen Lebensbereich“ deckt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ab. Anders sieht es dagegen aus, wenn die Nahrungsaufnahme in einer von der Schule (mit-)organisierten Gemeinschaftsverpflegung geschieht. Dann handelt es sich um eine… Versichert in Mensa und auf Toilette? weiterlesen